Ein plastisch-ästhetischer Eingriff wird in den meisten Fällen als medizinisch nicht notwendig betrachtet. Wenn nun aber der gesundheitliche Aspekt Berücksichtigung findet, kann es unter Umständen sein, dass einige Krankenkassen die OP-Kosten übernehmen.
Als staatlich konzessionierte Privatklinik sind wir jedoch kein Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen und können aufgrund der Gesetzeslage daher auch keinerlei Leistungen über die Krankenkassen abrechnen. Demzufolge können bei uns nur Eingriffe für Selbstzahler durchgeführt werden.
• Der Kostenübernahmeantrag
Der behandelnde Arzt (dieser muss bei einem staatlichen Unternehmen fest angestellt sein, welches mit den gesetzlichen Krankenkassen kooperiert und in der Kassenärztlichen Vereinigung gelistet ist) schätzt nach einer eingehenden Untersuchung im Rahmen eines Beratungsgespräches ein, ob es sich bei Ihnen um einen medizinisch notwendigen Eingriff handelt. Ist dies der Fall, erstellt er einen Arztbericht mit dem Antrag der Kostenübernahme durch die gesetzliche oder private Krankenversicherung.
• Nachweis der psychischen Belastung
Ein psychologisches Gutachten wird u. U. von den Krankenkassen in Auftrag gegeben, um zu klären, ob bei Ihnen ein behandelbarer seelischer Krankheitszustand besteht.
Anhand des vorliegenden Arztberichtes muss die jeweilige KK entsprechend ihrer Richtlinien entscheiden, ob dem geplanten Eingriff eine medizinische Indikation zugrunde liegt. In der Regel müssen Sie sich zur Klärung beim medizinischen Dienst der KK vorstellen oder sich einem psychologischen Gutachten unterziehen.
• Kostenübernahme durch Krankenkassen – eine tabellarische Übersicht
Hier haben wir die aufgeführten Operationen mitsamt der Chancen einer Kostenübernahme durch die Krankenkassen in einer Tabelle für Sie zusammengefasst. Wir werden diese Übersicht nach und nach für Sie erweitern und aktualisieren, wenn sich Änderungen ergeben sollten.
Behandlung | Erläuterungen | Kostenübernahme | Voraussetzungen |
---|---|---|---|
Brustverkleinerung | Verkleinerung der Brüste (Frauen) | unter Umständen | Abhängig vom Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenkasse |
Gynäkomastie | Verkleinerung der männlichen Brust | unter Umständen | Prüfung der hormonellen Situation/ ärztliches Gutachten |
Brustvergrößerung | Vergrößerung der weiblichen Brust | unter Umständen | Brustaufbau nach Krebsleiden wird von der Krankenkasse übernommen |
Tubuläre Brustfehl- bildung | Röhrenförmige Brustfehl- bildung | unter Umständen | psychologisches Gutachten (Brust- fehlbildung stellt nicht zumutbare psychische Belastung dar. |
Nasenkorrektur | Verschiedene Eingriffe im Nasenbereich | aus gesundheitlichen Aspekten | bei funktionellen Störungen und Atembehinderungen werden OPs von der Krankenkasse übernommen |
Ohrenkorrektur | Anlegen abstehender Ohren | Ja | bis zur Einschulung uneingeschränkt, bis zum 12. Lebensjahr bedingt (aus psychologischen Gründen) |
Lidkorrektur | Einschränkung des Sicht- feldes (überhängende Haut an den Oberlidern der Augen | Ja | Prüfung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen |
Fettabsaugung | Entfernung von Körperfett | aus gesundheitlichen Aspekten | Bei übermäßiger Ansammlung von Fettzellen (Lipolymphödem/ Lipo- dysthrophie) |
Hautkorrektur | Bösartige/ teilweise bös- artige Hautveränderungen | Ja | Behandlung im Leistungsspektrum der Krankenkasse enthalten |
Bauchdeckenstraffung | Staffung der Bauchdecke | unter Umständen | Gewebeüberhänge nach starkem Ge- wichtsverlust, offene Stellen und Narbenbrüche sind oft im Leistungs- spektrum enthalten. |
• Der Kostenübernahmeantrag
Der behandelnde Arzt (dieser muss bei einem staatlichen Unternehmen fest angestellt sein, welches mit den gesetzlichen Krankenkassen kooperiert und in der Kassenärztlichen Vereinigung gelistet ist) schätzt nach einer eingehenden Untersuchung im Rahmen eines Beratungsgespräches ein, ob es sich bei Ihnen um einen medizinisch notwendigen Eingriff handelt. Ist dies der Fall, erstellt er einen Arztbericht mit dem Antrag der Kostenübernahme durch die gesetzliche oder private Krankenversicherung.
• Nachweis der psychischen Belastung
Ein psychologisches Gutachten wird u. U. von den Krankenkassen in Auftrag gegeben, um zu klären, ob bei Ihnen ein behandelbarer seelischer Krankheitszustand besteht.
Anhand des vorliegenden Arztberichtes muss die jeweilige KK entsprechend ihrer Richtlinien entscheiden, ob dem geplanten Eingriff eine medizinische Indikation zugrunde liegt. In der Regel müssen Sie sich zur Klärung beim medizinischen Dienst der KK vorstellen oder sich einem psychologischen Gutachten unterziehen.
• Kostenübernahme durch Krankenkassen – eine tabellarische Übersicht
Hier haben wir die aufgeführten Operationen mitsamt der Chancen einer Kostenübernahme durch die Krankenkassen in einer Tabelle für Sie zusammengefasst. Wir werden diese Übersicht nach und nach für Sie erweitern und aktualisieren, wenn sich Änderungen ergeben sollten.
Brustverkleinerung
Verkleinerung der Brüste (Frauen)
Kostenübernahme: unter Umständen
Voraussetzungen: Abhängig vom Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenkasse
Gynäkomastie
Verkleinerung der männlichen Brust
Kostenübernahme: unter Umständen
Voraussetzungen: Prüfung der hormonellen Situation/ ärztliches Gutachten
Brustvergrößerung
Vergrößerung der weiblichen Brust
Kostenübernahme: unter Umständen
Voraussetzungen: Brustaufbau nach Krebsleiden wird von der Krankenkasse übernommen
Tubuläre Brustfehlbildung
Röhrenförmige Brustfehlbildung
Kostenübernahme: unter Umständen
Voraussetzungen: psychologisches Gutachten (Brustfehlbildung stellt nicht zumutbare psychische Belastung dar.
Nasenkorrektur
Verschiedene Eingriffe im Nasenbereich
Kostenübernahme: aus gesundheitlichen Aspekten
Voraussetzungen: bei funktionellen Störungen und Atembehinderungen werden OPs von der Krankenkasse übernommen
Ohrenkorrektur
Anlegen abstehender Ohren
Kostenübernahme: Ja
Voraussetzungen: bis zur Einschulung uneingeschränkt, bis zum 12. Lebensjahr bedingt (aus psychologischen Gründen)
Lidkorrektur
Einschränkung des Sichtfeldes (überhängende Haut an den Oberlidern der
Augen
Kostenübernahme: Ja
Voraussetzungen: Prüfung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen
Fettabsaugung
Entfernung von Körperfett
Kostenübernahme: aus gesundheitlichen Aspekten
Voraussetzungen: Bei übermäßiger Ansammlung von Fettzellen (Lipolymphödem/ Lipodysthrophie)
Hautkorrektur
Bösartige/ teilweise bösartige Hautveränderungen
Kostenübernahme: Ja
Voraussetzungen: Behandlung im Leistungsspektrum der Krankenkasse enthalten
Bauchdeckenstraffung
Straffung der Bauchdecke
Kostenübernahme: unter Umständen
Voraussetzungen: Gewebeüberhänge nach starkem Gewichtsverlust, offene Stellen und Narbenbrüche sind oft im Leistungsspektrum enthalten.