Krankenkasse

Richtlinien für Kostenübernahme

Ein plastisch-ästhetischer Eingriff wird in den meisten Fällen als medizinisch nicht notwendig betrachtet. Wenn nun aber der gesundheitliche Aspekt Berücksichtigung findet, kann es unter Umständen sein, dass einige Krankenkassen die OP-Kosten übernehmen.

Als staatlich konzessionierte Privatklinik sind wir jedoch kein Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen und können aufgrund der Gesetzeslage daher auch keinerlei Leistungen über die Krankenkassen abrechnen. Demzufolge können bei uns nur Eingriffe für Selbstzahler durchgeführt werden.

• Der Kostenübernahmeantrag

Der behandelnde Arzt (dieser muss bei einem staatlichen Unternehmen fest angestellt sein, welches mit den gesetzlichen Krankenkassen kooperiert und in der Kassenärztlichen Vereinigung gelistet ist) schätzt nach einer eingehenden Untersuchung im Rahmen eines Beratungsgespräches ein, ob es sich bei Ihnen um einen medizinisch notwendigen Eingriff handelt. Ist dies der Fall, erstellt er einen Arztbericht mit dem Antrag der Kostenübernahme durch die gesetzliche oder private Krankenversicherung.

• Nachweis der psychischen Belastung

Ein psychologisches Gutachten wird u. U. von den Krankenkassen in Auftrag gegeben, um zu klären, ob bei Ihnen ein behandelbarer seelischer Krankheitszustand besteht.

Anhand des vorliegenden Arztberichtes muss die jeweilige KK entsprechend ihrer Richtlinien entscheiden, ob dem geplanten Eingriff eine medizinische Indikation zugrunde liegt. In der Regel müssen Sie sich zur Klärung beim medizinischen Dienst der KK vorstellen oder sich einem psychologischen Gutachten unterziehen.

• Kostenübernahme durch Krankenkassen – eine tabellarische Übersicht

Hier haben wir die aufgeführten Operationen mitsamt der Chancen einer Kostenübernahme durch die Krankenkassen in einer Tabelle für Sie zusammengefasst. Wir werden diese Übersicht nach und nach für Sie erweitern und aktualisieren, wenn sich Änderungen ergeben sollten.

BehandlungErläuterungenKostenübernahmeVoraussetzungen
BrustverkleinerungVerkleinerung der Brüste
(Frauen)
unter UmständenAbhängig vom Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenkasse
GynäkomastieVerkleinerung der männlichen Brustunter UmständenPrüfung der hormonellen Situation/
ärztliches Gutachten
BrustvergrößerungVergrößerung der
weiblichen Brust
unter UmständenBrustaufbau nach Krebsleiden wird
von der Krankenkasse übernommen
Tubuläre Brustfehl-
bildung
Röhrenförmige Brustfehl-
bildung
unter Umständenpsychologisches Gutachten (Brust-
fehlbildung stellt nicht zumutbare
psychische Belastung dar.
NasenkorrekturVerschiedene Eingriffe im
Nasenbereich
aus gesundheitlichen
Aspekten
bei funktionellen Störungen und
Atembehinderungen werden OPs
von der Krankenkasse übernommen
OhrenkorrekturAnlegen abstehender
Ohren
Jabis zur Einschulung uneingeschränkt,
bis zum 12. Lebensjahr bedingt (aus
psychologischen Gründen)
LidkorrekturEinschränkung des Sicht-
feldes (überhängende
Haut an den Oberlidern der
Augen
JaPrüfung durch den medizinischen
Dienst der Krankenkassen
FettabsaugungEntfernung von Körperfettaus gesundheitlichen
Aspekten
Bei übermäßiger Ansammlung von
Fettzellen (Lipolymphödem/ Lipo-
dysthrophie)
HautkorrekturBösartige/ teilweise bös-
artige Hautveränderungen
JaBehandlung im Leistungsspektrum der
Krankenkasse enthalten
BauchdeckenstraffungStaffung der Bauchdeckeunter UmständenGewebeüberhänge nach starkem Ge-
wichtsverlust, offene Stellen und
Narbenbrüche sind oft im Leistungs-
spektrum enthalten.

• Der Kostenübernahmeantrag

Der behandelnde Arzt (dieser muss bei einem staatlichen Unternehmen fest angestellt sein, welches mit den gesetzlichen Krankenkassen kooperiert und in der Kassenärztlichen Vereinigung gelistet ist) schätzt nach einer eingehenden Untersuchung im Rahmen eines Beratungsgespräches ein, ob es sich bei Ihnen um einen medizinisch notwendigen Eingriff handelt. Ist dies der Fall, erstellt er einen Arztbericht mit dem Antrag der Kostenübernahme durch die gesetzliche oder private Krankenversicherung.

• Nachweis der psychischen Belastung

Ein psychologisches Gutachten wird u. U. von den Krankenkassen in Auftrag gegeben, um zu klären, ob bei Ihnen ein behandelbarer seelischer Krankheitszustand besteht.

Anhand des vorliegenden Arztberichtes muss die jeweilige KK entsprechend ihrer Richtlinien entscheiden, ob dem geplanten Eingriff eine medizinische Indikation zugrunde liegt. In der Regel müssen Sie sich zur Klärung beim medizinischen Dienst der KK vorstellen oder sich einem psychologischen Gutachten unterziehen.

• Kostenübernahme durch Krankenkassen – eine tabellarische Übersicht

Hier haben wir die aufgeführten Operationen mitsamt der Chancen einer Kostenübernahme durch die Krankenkassen in einer Tabelle für Sie zusammengefasst. Wir werden diese Übersicht nach und nach für Sie erweitern und aktualisieren, wenn sich Änderungen ergeben sollten.

Brustverkleinerung

Verkleinerung der Brüste (Frauen)
Kostenübernahme: unter Umständen
Voraussetzungen: Abhängig vom Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenkasse

Gynäkomastie

Verkleinerung der männlichen Brust
Kostenübernahme: unter Umständen
Voraussetzungen: Prüfung der hormonellen Situation/ ärztliches Gutachten

Brustvergrößerung

Vergrößerung der weiblichen Brust
Kostenübernahme: unter Umständen
Voraussetzungen: Brustaufbau nach Krebsleiden wird von der Krankenkasse übernommen

Tubuläre Brustfehlbildung

Röhrenförmige Brustfehlbildung
Kostenübernahme: unter Umständen
Voraussetzungen: psychologisches Gutachten (Brustfehlbildung stellt nicht zumutbare psychische Belastung dar.

Nasenkorrektur

Verschiedene Eingriffe im Nasenbereich
Kostenübernahme: aus gesundheitlichen Aspekten
Voraussetzungen: bei funktionellen Störungen und Atembehinderungen werden OPs von der Krankenkasse übernommen

Ohrenkorrektur

Anlegen abstehender Ohren
Kostenübernahme: Ja
Voraussetzungen: bis zur Einschulung uneingeschränkt, bis zum 12. Lebensjahr bedingt (aus psychologischen Gründen)

Lidkorrektur

Einschränkung des Sichtfeldes (überhängende Haut an den Oberlidern der
Augen
Kostenübernahme: Ja
Voraussetzungen: Prüfung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen

Fettabsaugung

Entfernung von Körperfett
Kostenübernahme: aus gesundheitlichen Aspekten
Voraussetzungen: Bei übermäßiger Ansammlung von Fettzellen (Lipolymphödem/ Lipodysthrophie)

Hautkorrektur

Bösartige/ teilweise bösartige Hautveränderungen
Kostenübernahme: Ja
Voraussetzungen: Behandlung im Leistungsspektrum der Krankenkasse enthalten

Bauch­decken­straf­fung

Straffung der Bauchdecke
Kostenübernahme: unter Umständen
Voraussetzungen: Gewebeüberhänge nach starkem Gewichtsverlust, offene Stellen und Narbenbrüche sind oft im Leistungsspektrum enthalten.

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